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Beruf
aus Wikipedia, der freien Enzyklopaedie
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Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte Taetigkeit, die ein Mensch fuer finanzielle oder herkoemmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmaessig erbringt, bzw. fuer die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Im Allgemeinen dient die Ausuebung eines Berufes der Sicherung des Lebensunterhaltes. Die erwirtschafteten Geld-, Sach- oder Tauschleistungen dienen der Stillung der persoenlichen Beduerfnisse oder denen der sozialen Gemeinschaft (z. B. der Familie), der der Ausuebende angehoert. Dazu gehoeren in erster Linie die Ernaehrung, die Bekleidung, der (haeusliche) Schutz vor Gefahr und Krankheit und die Vorratsbildung. Darueber hinaus ueben viele Menschen berufsaehnliche Taetigkeiten aus, die nicht oder nur indirekt entlohnt werden (durch soziale Anerkennung oder persoenliche Befriedigung). Ehrenaemter, amateurhaft ausgeuebte Taetigkeiten (z. B. Kunst oder Sport) und intensiv betriebene Hobbys bilden daher Schnittmengen zum „Beruf“. Im Sinn des Grundgesetzes ist ein Beruf eine auf Dauer angelegte Erwerbstaetigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (Art.12 GG)
Quelle: www.wikipedia.de
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Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte Taetigkeit, die ein Mensch fuer finanzielle oder herkoemmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmaessig erbringt, bzw. fuer die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Im Allgemeinen dient die Ausuebung eines Berufes der Sicherung des Lebensunterhaltes. Die erwirtschafteten Geld-, Sach- oder Tauschleistungen dienen der Stillung der persoenlichen Beduerfnisse oder denen der sozialen Gemeinschaft (z. B. der Familie), der der Ausuebende angehoert. Dazu gehoeren in erster Linie die Ernaehrung, die Bekleidung, der (haeusliche) Schutz vor Gefahr und Krankheit und die Vorratsbildung. Darueber hinaus ueben viele Menschen berufsaehnliche Taetigkeiten aus, die nicht oder nur indirekt entlohnt werden (durch soziale Anerkennung oder persoenliche Befriedigung). Ehrenaemter, amateurhaft ausgeuebte Taetigkeiten (z. B. Kunst oder Sport) und intensiv betriebene Hobbys bilden daher Schnittmengen zum „Beruf“. Im Sinn des Grundgesetzes ist ein Beruf eine auf Dauer angelegte Erwerbstaetigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (Art.12 GG)
Quelle: www.wikipedia.de
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